Vorbeugender Brandschutz
Vor der Wiedervereinigung wurden in den alten Bundesländern die Belange des Vorbeugenden Brandschutzes bei der Prüfung des Bauantrags durch Auflagen der Baugenehmigungsbehörde gesichert, wogegen in den neuen Bundesländern der Vorbeugende Brandschutz planerische Aufgabe hierfür speziell qualifizierter Ingenieure war. Mit der Liberalisierung der Bauordnung seit mit Mitte der 90er Jahre möchte der Staat sich sukzessive aus dem Baugenehmigungsprozess zurückziehen ohne das Schutzbedürfnis der Bürger zu vernachlässigen.
Laut Bayerischer Bauordnung (BayBO) muss nunmehr bei jedem Bauvorhaben, das nicht verfahrensfrei ist, ein Brandschutznachweis erstellt werden. Jedoch nimmt die BayBO eine Risikoabwägung vor, für übliche Büro- und Verwaltungsgebäude werden Schwierigkeitsgrade durch die Einteilung in verschiedene Gebäudeklassen (1 bis 5) definiert. Je nach Einteilung ergeben sich die Anforderungen an den Vorbeugenden Brandschutz und an den Prüfumfang der Baugenehmigung. Größere Brandrisiken aus der Nutzung werden zusätzlich durch Sonderbauvorschriften abgedeckt.
Erfahrungsgemäß ergeben sich durch Umbauten der Gebäudetechnik und schleichende Nutzungsänderungen eines vor längerem genehmigten und gebauten Objekten Mängel im Vorbeugenden Brandschutz und somit große Risiken durch Nutzer und Eigentümer. Um dies zu vermeiden ist die Visualisierung der Anforderungen des Vorbeugenden Brandschutzes durch Brandschutzpläne unabdingbar.
Das Bauordnungsrecht ist im wesentlichen Vorbeugender Brandschutz!