Beratender Ingenieur

Beratender Ingenieur BayIka Bau

Die Berufsgruppen unter anderem der Steuerberater und Rechtsanwälte, ebenso wie die der Architekten und Beratenden Ingenieure gehören zu den Freien Berufen. Freie Berufe sind geprägt durch die besondere berufliche Qualifikation, Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit ihrer Angehörigen.

Die Ausübenden freier Berufe sehen sich als Treuhänder gegenüber Auftraggeber und Gemeinwohl. Während beim Architekten der gestalterische Anspruch im Vordergrund steht, möchte der Beratende Ingenieur vorwiegend technisch-wirtschaftliche Probleme im Bauwesen lösen.

Sowohl die Berufsbezeichnung des Architekten als auch des Beratenden Ingenieurs ist u. a. durch das Bayerische Baukammerngesetz geschützt. Voraussetzung für das Führen dieser Berufsbezeichnung ist neben einem akademischen Abschluss und einer entsprechenden Berufspraxis eine eigenverantwortliche und unabhängige Berufsausübung. So wird eine von Liefer- und Leistungsinteressen unabhängige Beratung, Planung und Überwachung bei allen Bauvorhaben gewährleistet.

Qualifikation

Christian Jaklin – Beratender Ingenieur BayIka Bau

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Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen M. Eng. Baumanagement

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Energieberater Wohn- und Nichtwohngebäude; Energieeffizienzplaner für Förderprogramme des Bundes; Sachverständiger AVEn.

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Uneingeschränkt bauvorlageberechtigt
Nachweisberechtigt für Standsicherheit
Nachweisberechtigt für vorbeugenden Brandschutz

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Fachplaner vorbeugender Brandschutz (Eipos)

Honorierung

Die Honorierung freier Berufe erfolgt nach Gebührenordnungen. Ziel ist es, eine maximierte Qualität zu vordefinierten Preisen zu erreichen. Im Bauwesen ist hier einschlägig die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Um für den Bauherrn Kostensicherheit zu erreichen, werden nach Möglichkeit vor Beauftragung feste Honorarvereinbarungen getroffen. Sofern der genaue Umfang der Beauftragung nicht eingrenzbar ist, wird ein Stundenhonorar angeboten.

Bei den klassischen Leistungsbildern Objektplanung von Gebäuden, Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen oder Tragwerksplanung und Bauphysik gelten feste Sätze. Frei vereinbar sind die Honorare bei neueren Leistungsbildern wie Projektsteuerung und Vorbeugendem Brandschutz.

Wir beraten Sie gerne

„Une maison est une machine à habiter.“ – „Ein Haus ist eine Maschine zum Wohnen!“ Vers une architecture, Le Corbusier, éd. G. Crès, 1924, p. 73