Beratender Ingenieur BayIka Bau
Die Berufsgruppen unter anderem der Steuerberater und Rechtsanwälte, ebenso wie die der Architekten und Beratenden Ingenieure gehören zu den Freien Berufen. Freie Berufe sind geprägt durch die besondere berufliche Qualifikation, Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit ihrer Angehörigen.
Die Ausübenden freier Berufe sehen sich als Treuhänder gegenüber Auftraggeber und Gemeinwohl. Während beim Architekten der gestalterische Anspruch im Vordergrund steht, möchte der Beratende Ingenieur vorwiegend technisch-wirtschaftliche Probleme im Bauwesen lösen.
Sowohl die Berufsbezeichnung des Architekten als auch des Beratenden Ingenieurs ist u. a. durch das Bayerische Baukammerngesetz geschützt. Voraussetzung für das Führen dieser Berufsbezeichnung ist neben einem akademischen Abschluss und einer entsprechenden Berufspraxis eine eigenverantwortliche und unabhängige Berufsausübung. So wird eine von Liefer- und Leistungsinteressen unabhängige Beratung, Planung und Überwachung bei allen Bauvorhaben gewährleistet.