Tragwerksentwurf
Im Tragwerksentwurf werden die statisch oder konstruktiv erforderlichen Querschnitte eines Bauwerks sowie die räumliche Steifigkeit vordimensioniert. Der Tragwerksentwurf beinhaltet auch das Einbinden der Nachweise von ausführenden Firmen in das Konzept der Gebäudeplanung.
Durch Novellierung der Bayerischen Bauordnung ist die Bedeutung des Tragwerksentwurfs deutlich aufgewertet worden. Bereits mit Abgabe des Bauantrags ist durch den Entwurfsverfasser zu prüfen, ob und inwieweit die für jedes Bauvorhaben erforderliche statische Berechnung durch einen entsprechenden Sachverständigen zu prüfen ist. Weiterhin ist nunmehr in der Baubeginnsanzeige durch den Tragwerksplaner zu bestätigen, dass er für dieses Bauvorhaben eine statische Berechnung erstellt hat.
Der Tragwerksentwurf sowie statische Nachweise in kleinerem Umfang gehören somit zum Leistungsumfang.